Als studierte Übersetzerin mit einem Bachelor und Master of Arts im Studiengang „Sprache, Kultur, Translation“ an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft in Germersheim) und einem Master im Studiengang „Fachübersetzung Spanisch - Deutsch“ an der Universität Córdoba/ISTRAD fertige ich professionelle, qualitativ hochwertige und fehlerfreie Übersetzungen für die englische, französische und spanische Sprache an.
Ich bin öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin für die englische, französische und spanische Sprache für Baden-Württemberg und Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ).
Ich übersetze Ihre Texte aus dem Englischen, Französischen und Spanischen ins Deutsche.
So erhalten Sie bei mir beispielsweise kleinere beglaubigte Übersetzungen folgender Textsorten:
.... aber auch größere Übersetzungen in folgenden Fachgebieten:
Für Übersetzungen aus dem Deutschen ins Englische, Französische und Spanische arbeite ich im Regelfall mit professionellen externen Übersetzern zusammen, die in Ihre Muttersprache übersetzen und auf den jeweiligen Fachgebieten äußerst bewandert sind.
Ein deutscher Text sollte stets grammatikalisch korrekt und fehlerfrei formuliert sein. Aus diesem Grund prüfe ich Ihre deutschen Texte oder Ihre Übersetzungen ins Deutsche gerne sorgfältig auf die Korrektheit der ...
Des Weiteren weise ich Sie auch gerne auf weitere Auffälligkeiten wie uneinheitliche Schreibweisen oder inkonsistente Formatierungen hin.
Bitte beachten Sie, dass ein Korrektorat „lediglich" die Prüfung der Orthografie, Interpunktion, Syntax und Grammatik beinhaltet. Wünschen Sie auch die Überprüfung des Stils und Inhalts, so handelt es sich um ein Lektorat.
Der Preis für eine Übersetzung richtet sich nach…
Die Preiskalkulation erfolgt auf Basis einer Normzeile (55 Anschläge) des zielsprachlichen Textes oder eines Wortes des ausgangssprachlichen Textes. Für beglaubigte Übersetzungen fällt ein geringer Zusatzbetrag an.
Korrektorate werden auf Stundenbasis abgerechnet.
Für Eilaufträge, Aufträge über Nacht, übers Wochenende oder an Feiertagen wird ein Zuschlag von 30 - 50% berechnet.
Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Angebot. Senden Sie mir einfach Ihre Texte zu (am besten per E-Mail), und Sie erhalten in Kürze eine Rückmeldung.
Carolin Nanz
Moltkestraße 131
76185 Karlsruhe
Telefon: +49
1783948440
E-Mail: info@nanz-uebersetzungen.de
1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzern und Ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzen auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
3. Mängelbeseitigung
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4. Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
5. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
6. Vergütung
Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. Der Vertrag wird zwischen dem Übersetzer und dem Auftraggeber geschlossen, der Auftraggeber hat seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachzukommen, unabhängig von der Zahlungsmoral möglicher Dritter. Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
8. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.